00.00 Allgemeine Aufgaben

00.01 Überwachung und Einhaltung der Ordnung und des einwandfreien Gesamtzustandes des Anwesens, soweit es den Gemeinschaftsbereich betrifft.

00.02 Einleitung aller notwendigen Maßnahmen zur Schadensminderung bei Brand, Rohrbruch, und sonstigen Vorkommnissen, sowie bei Heizungs-Gas- und Wasserschäden sind die betreffenden Stränge sofort zu schließen. Bei Explosionsgefahr ist der elektrische Strom abzuschalten. Ggf. ist unverzüglich das Gas- bzw. Wasserwerk zu verständigen.

An Gas-, Strom- und Wasserleitungen darf der Hausmeister selbst keine Reparaturen vornehmen.

00.03 Feststellen und Meldung von Schäden, Reparaturerledigungen und Reklamationen an die Hausverwaltung.

00.04 Beaufsichtigung der von der Verwaltung beauftragten Fachfirmen. Der Hausmeister hat die Arbeitsnachweise abzuzeichnen.

00.05 Sichtkontrolle der Dächer, Fassaden, Regenrinnen, Fallrinnen, insbesondere nach Unwettern.

00.06 Beaufsichtigen der Wasch- und Trockenautomaten.

00.07 Ausgabe und entleeren der Münzautomaten der Wasch- und Trockengeräte.

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